Beitragsordnung

Beitragsordnung der Jungen Liberalen Böblingen

Abschnitt 1 – Grundlegendes

§1 Bindung der Beitragsordnung

Die Beitragsordnung ist für jedes Mitglied der Jungen Liberalen Böblingen bindend.

§2 Abweichende Regelungen

  • Abweichende Regelungen kann der Kreisvorstand auf Antrag des betroffenen Mitglieds nur in einzelnen begründeten Ausnahmefällen treffen.
  • Über einen solchen Antrag hat der Kreisvorstand binnen zwei Wochen zu entscheiden.
  • Die Gültigkeitsdauer von abweichenden Regelungen beträgt ein Jahr. Sie sind jährlich auf ihre weitere Erfordernis zu überprüfen. Gegebenenfalls gilt §2 Abs. 1 und §2 Abs. 2 um die abweichenden Regelungen um ein weiteres Jahr zu verlängern oder anzupassen.

§3 Beitragseinzug

  • Die Beitragszahlung erfolgt nach Rechnungsstellung für das gesamte Kalenderjahr im Voraus durch den Landesverband gemäß §24 Landessatzung.
  • Jedes Mitglied kann den Landesvorstand, namentlich dem oder der stellvertretenden Landesvorsitzenden für Finanzen dazu ermächtigen, den fälligen Betrag einzuziehen (SEPALastschriftmandat)

§4 Grundlage der Beitragsordnung

Diese Beitragsordnung wird auf Grundlage des §5 Absatz 4 und des §12 Absatz 2 der Satzung der Jungen Liberalen Böblingen erlassen.

Abschnitt 2 – Beitragshöhe

§5 Beitragshöhe

  • Der Beitrag pro Monat beträgt mindestens:
    • 2,00 Euro für jedes Mitglied welches das 19. Lebensjahr im laufenden Kalenderjahr noch nicht vollendet hat und dieses im laufenden Kalenderjahr auch nicht vollenden wird.
    • 3,00 Euro für jedes Mitglied welches das 19. Lebensjahr vollendet hat oder im laufenden Kalenderjahr vollenden wird, jedoch das 26. Lebensjahr im laufenden Kalenderjahr noch nicht vollendet hat und dieses im laufenden Kalenderjahr auch nicht vollenden wird.
    • 4,50 Euro für jedes Mitglied welches das 26. Lebensjahr vollendet hat oder im laufenden Kalenderjahr vollenden wird.
  • Bei begründetem Antrag wegen plötzlicher Erwerbslosigkeit oder besonderer sozialer Härte hat der Kreisvorstand dem Antrag stattzugeben. Was unter sozialer Härte zu verstehen ist, obliegt dem Kreisvorstand. Hat der Kreisvorstand dem Antrag stattgegeben, fällt das Mitglied in die nächst niedrigere Beitragsklasse. Dieser Antrag muss jedes Kalenderjahr neu gestellt werden.
  • Jedes Mitglied kann auf eigenen Wunsch einen höheren Beitrag als seiner Beitragsklasse entsprechend leisten.
  • Jedes Mitglied verpflichtet sich, den stellvertretenden Kreisvorsitzenden/ die stellvertretende Kreisvorsitzende für Finanzen über Änderungen seines Mindestbeitragssatzes zu informieren.

§6 Teilbeträge

  • Mitglieder, die während des laufenden Kalenderjahres beitreten, zahlen ihren Beitrag gemäß des §5 dieser Beitragsordnung anteilsmäßig für den Zeitraum des Monats des Beitritts bis zum Jahresende.
  • Tritt das Neumitglied erst nach dem 15. Eines Monats bei, so ist erst der nachfolgende Monat beitragspflichtig.
  • Jedes Neumitglied kann freiwillig den vollen Jahresbeitrag leisten.

§7 Fördermitglieder

Fördermitglieder zahlen einen Jahresbeitrag in beliebiger Höhe im Voraus.

Abschnitt 3 – Schluss- und Übergangsbestimmungen

§8 Vorrang der Satzung

  • Enthält die Satzung der Jungen Liberalen Böblingen etwas gegenteiliges, so gilt das in der Satzung geregelte.
  • Weist diese Beitragsordnung gewollte oder planwidrige Lücken auf, so gilt die Satzung der Jungen Liberalen Böblingen. Enthält auch diese keine Regelung, so obliegt die Auslegung für das laufende Kalenderjahr dem Kreisvorstand.

§9 Inkrafttreten

Diese Beitragsordnung tritt zum 01.01.2023 in Kraft. Die Beitragsordnung wird von einer Zweidrittelmehrheit der Mitgliederversammlung verabschiedet. Sie bedarf der Ausfertigung durch die Kreisvorsitzende/ den Kreisvorsitzenden und muss jedem Mitglied zugänglich gemacht werden.

 

Die aktuelle Beitragsordnung als PDF-Dokument findest du außerdem hier.